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Hallo,

laut Abgrenzungskatalog IHK/HWK zählt das Schlachten zur wesentlichen Tätigkeit des Fleischers und würde somit zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehören. Fleischzerleger/Ausbeiner ist handwerksähnlich. Das waren früher überwiegend die sog. "Kopfschlächter" in Schlachthöfen. Gibt`s heute fast nicht mehr.

Gewerbeanmeldung muss m.E. aber auf jeden Fall gemacht werden.

MfG
Thomas Pieck



Gepostet am 10.01.2012 um 14:04 von:
Benutzer: Pieck, OA Düren
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