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» 2011-11 Entwurf Landesspielhallengesetz Schleswig-Holstein DRS 17/1934 «

Hallo dieter,

wenn Du ein einziges Spiel kennst, welches von der PtB im rahmen eines Zulassungsverfahrens geprüft wurde, nenn es bitte mit der entsprechenden Bauartnummer.



Hallo anders,

nach welchem Gesetz darf denn ein "Bankservice", wie Du ihn genannt hattest in einer Spielhalle, beim konzessionierten Buchmacher oder in einer Spielbank stattfinden?

Ich persönlich kenne dazu nur das ZAG und das gibt eigentlich klare "Spielregeln" vor. Dazu benötigt es eigentlich kein Spielhallengesetz.


Dass dieses Spielhallengesetz vollkommen unlogisch ist in seiner Begründung, wenn man einen Glücksspielzweig erheblich sanktionieren will und zeitgleich eine uneingeschränkte Anzahl von Sportwettenlizenzen und online-casino-Lizenzen mit einer uneingeschränkten Anzahl von entsprechenden Annahmestellen zulassen will, ist doch selbst dem Laien ersichtlich.

VG
Meike



Gepostet am 08.01.2012 um 05:18 von:
Benutzer: Meike
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