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» 2011-11 Entwurf Landesspielhallengesetz Schleswig-Holstein DRS 17/1934 «

Ich sehe das völlig anders als gmg!

Das ist kein Spielhallengesetz und es wird auch nie ein Spielhallengesetz!

Das wird ein reines Alibigesetz.

Dennoch gibt es einige gute Ansätze.

Mit dem aufgeführten Entwurf bekommt man die Glücksspielproblematik doch gar nicht in den Griff. Hier findet nur die Beschneidung der Spilehallenbetreiber gegen den Rest der Glücksspielbranche statt.

Das Glücksspiel ist doch nur kontrollierbar, wenn alle möglichen Glücksspielarten und –formen detailliert erfasst werden.

Die Chance zu einem kontrollierbaren und rechtssicheren Glücksspiel ohne Ausnahmen mit einem Kunden- und Verbraucherschutz ist offenbar vertan.

[quote] [b]04.11.2011 - Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen (Spielhallengesetz –[/b] [b]SpielhG)[/b] [b] [/b] [b]A. Problem [/b] In den letzten Jahren hat die Zahl der Spielhallen in einer Weise zugenommen, die teilweise besorgniserregende Ausmaße angenommen hat. Einzelhandelsbetriebe drohen zunehmend verdrängt und dadurch auch gewachsene städtebauliche Strukturen zerstört zu werden. Aus diesen und insbesondere auch aus Gründen des Spieler- und Jugendschutzes sowie der Suchtprävention ist ein neuer ordnungsrechtlicher Rahmen für die Errichtung und den Betrieb von Spielhallen erforderlich, der nicht gewollte Auswüchse verhindert und helfen kann, die sichtbare Zunahme von Spielhallen einzudämmen und den Wirtschaftszweig wieder in geordnete und maßvolle Bahnen zu führen.
[/quote] Schon vergessen? SH ist doch für die ungeordneten Maßnahmen und Regeln voll und alleine verantwortlich. Und so wird es auch künftig sein.

Ein Beispiel wie bisher gemachte und künftige der SH-Politik ist: Wenn ich richtig informiert bin, dann hat zumindest in Itzehoe die örtliche Politik schon vor Jahren durch vorsätzlich falsche Entscheidungen dafür gesorgt, dass der Innenstadtkern langfristig und auf Dauer menschenlos sein wird. Das hängt mit Sicherheit nicht mit den vorhandenen Spielhallen zusammen. Die Entscheidung wurde vor Ort von den Politikern getroffen. Spielhallenbetreiber halten jetzt wieder einmal den Kopf dafür hin und Schweigen loyal wie immer.

„Marktkauf“ gibt den Innenstadt-Standort im Holstein Center auf, weil die Politik alles vor der Stadt neu und konzentriert erschaffen hat. Einen äquivalenten Ersatz  an dem Standort wird es aus wirtschaftlichen Gründen dann wohl nicht mehr geben.

Der neue Standort liegt auf einer sogenannten „grünen Wiese“, der für die Itzehoer nur mit dem PKW oder öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar ist. Sollte eventuell mit der Entscheidung eine Zusatzförderung des ÖVP abgerufen werden?

Zum besseren Verständnis müsste man sich hier wohl auch noch näher mit der Abwicklung und den Grundstücks- und Eigentumsverhältnissen befassen.

Eins steht aber wohl heute schon fest, dass die Hauseigentümer durch die politischen Entscheidungen kaum noch solvente Mieter im Innenstadtbereich finden werden. Das hat die Politik aus welchen Gründen auch immer, auf Dauer kaputt gemacht.

Aber etwas anderes kommt da zum Tragen. Durch politische Entscheidungen, möglicherweise auch persönlicher Interessen wurden den (älteren) Bewohnern der Stadt einfach ihre wohnortnahen und vertrauten Einkaufmöglichkeiten im Stadtkern genommen.

Die selbstgemachten Probleme der Stadt auf ein paar Spielhallen abzuwälzen ist schon ganz schön anmaßend. So kann man zwar für eine gewisse Zeit den Bürger und Wähler mit einem Ring durch die Nase der verlassenen Innenstadt ziehen. Auf Dauer aber nicht. Was kaputt ist, ist kaputt!

Vielleicht noch ein Hinweis auf die wirklichen Leistungen der Stadt: Die Einwohnerzahl hat sich in den letzten Jahren von ca. 38.000 auf ca. 33.000 verringert. Über die Zukunft und den Kaufkraftschwund müssen wir doch wohl jetzt nicht näher eingehen.

[quote] § 6 Verpflichtungen der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers
[/quote] Ist ein Gesetz nicht vom Grundsatz her schon eine bindende Verpflichtung?      

[quote] … Auch die Teilnahme an Online-Glücksspielen soll nicht gestattet oder ermöglicht werden, um das mögliche Suchtpotential einer Spielhalle einzugrenzen.
[/quote] Was sagt uns diese offizielle Aussage wieder einmal?  

Also doch, von oberster Stelle!

Online-Glücksspiele enthalten in „Spielhallen“ ein Suchtpotenzial!  

Lässt man das Online-Glücksspiel deshalb in Schleswig-Holstein zu?    

[quote] … die sichtbare Zunahme von Spielhallen einzudämmen und den Wirtschaftszweig wieder in geordnete und maßvolle Bahnen zu führen.
[/quote] Ist das nicht schon mehr als eine Anmaßung?

Die Spielhallenbetreiber warten schon seit vielen Jahrzehnten, nach rechtssicheren Glücksspielgrundlagen für alle Glücksspielformen ohne Ausnahmen.

Bisher leider immer wieder vergebens. Alles Bitten endlich nationale Regelungen ohne Ausnahmen zu schaffen sind erfolglos verpufft.  

Die vorhandene Unordnung kommt von der gleichen Stelle, die sich jetzt um einen geordneten Wirtschaftszweig kümmern wollen. Wie soll das gehen?

Wer glaubt, dass sich da etwas im Interesse des Staates, Gewerbes und der Spieler tun wird, wird das zu Lebzeiten nicht mehr mit bekommen.

Das ganze deutsche Glücksspiel ist so verfahren und mit den ständigen Stümpereien nicht mehr reparabel.        

[quote] Außerdem wird aus Gründen des Spielerschutzes der schnelle Zugang zu Bargeld verwehrt. Bislang ist es in vielen Spielhallen üblich, den Spielern mittels- EC- oder Kreditkarte die sofortige Bargeldabhebung zu ermöglichen oder über andere Zahlungsdienste bargeldlos zu spielen. So können sich Spieler in einer Verlustphase schnell neue Barmittel verschaffen und zwar über mögliche Dispositionskredite auch über die Kontoguthaben hinaus. Aus Suchtpräventionsgründen erscheint es geboten, dem entgegenzuwirken und dem Spieler oder der Spielerin die Möglichkeit zu geben, durch Verlassen der Spielhalle, die Wegstrecke zum Geldautomaten und die Möglichkeit der Kontostandsanfrage ein Weiterspielen zu überdenken.
[/quote] Ist das nun Verdummung oder nur Schwachsinn?

Gehört der Bankservice nicht zum täglichen Alltag?  

Zumindest für Spieler und Freizeitgestalter sollte man jetzt schon rein vorsorglich auf der EC-Card einen Hinweis der nationaler Auszahlungsverweigerung unterbringen, das löst das angestrebte und mögliche Problem viel einfacher.

Kann man davon ausgehen, dass die privaten Spielbanken dieselben Bedingungen  erhalten?

Wer viel, viel zu viel einkauft oder über eine „Kaufsucht“ verfügt, kann sich wie bisher und auch weiterhin ohne staatliche Reglementierung  vor Ort mit Geld versorgen und verschulden.

Ein Spieler, der seine Freizeit gestaltet, der muss sich sein Bargelbedarf künftig schon im Vorwege besorgen, obwohl er gar nicht so viel ausgeben möchte.

Das ist nun wirklich sehr logisch.  

[b]Wollen wir mal abwarten, wie konsequent und gut das Sportwetten Problem gelöst wird?[/b]

Gruß
anders



Gepostet am 07.01.2012 um 17:12 von:
Benutzer: anders
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