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» 2011-11 Entwurf Landesspielhallengesetz Schleswig-Holstein DRS 17/1934 «

Hallo Dieter,

das BMWi hatte in seiner Erläuterung zum Diskussionsentwurf dies angegeben, es heißt dort wörtlich zu §12 SpielVO
"....Zur Eindämmung des Punktspiels müssen Hersteller künftig die Einhaltung des ergänzten Absatzes 2 Satz 1 Ziffer b mit jedem Zulassungsantrag schriftlich bestätigen,
weil eine lückenlose Überprüfung aller Spiele durch die PtB angesichts der unüberschaubaren Vielzahl von Spielgestaltungen praktisch nicht zu bewältigen ist."


Nun, mir persönlich ist gar nicht bekannt, welches Spiel von der PtB überhaupt geprüft wird. Es werden doch nur Wechselvorgänge ohne Spielauslösung geprüft.

Und die Argumentation ist sicherlich sehr eigen, wenn man es zusammenfasst als

"die Bundesanstalt kann es nicht, daher verlassen wir uns auf Herstellererklärungen."


VG
Meike



Gepostet am 07.01.2012 um 15:17 von:
Benutzer: Meike
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