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Neinm weiss ich nicht, auch nur was hier zu finden ist:

[URL]http://www.landtag.ltsh.de/infothek/[/URL]

Mich hat allerdings dies überrascht:

[I]Selbst die PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) als offizielle
Gerätezulassungsstelle gibt in der Erläuterung zur 6.Änderung der Spielverordnung zu,
nicht mehr in der Lage zu sein, die volle Funktionalität der Automaten überprüfen zu
können. Wie sollen das die lokalen Ordnungsämter bei 600 Spielstätten und tausenden
Gastronomiebetrieben in SH leisten können?[/I]

Das ist ja eigentlich eine Bankrotterklärung von der PTB für die Prüfung zur Gerätezulassung.

Allerdings konnte ich diese Erläuterung zu einer Änderung der SpVO nirgends finden.



Gepostet am 07.01.2012 um 08:28 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=69090#post69090


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