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» 2011-11 Entwurf Landesspielhallengesetz Schleswig-Holstein DRS 17/1934 «

Hallo zusammen,

nachdem ich mich nun durch die Seite des Landtags SH "gewühlt" habe, konnte ich zwar noch keinen Termin zur mündlichen Anhörung finden,
aber zumindest schon mal, wer denn von den einzelnen Fraktionen zur mündlichen Anhörung vorgeschlagen wurde.



[URL]http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/3200/umdruck-17-32
77.pdf[/URL]

[URL]http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/3200/umdruck-17-32
78.pdf[/URL]

[URL]http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/3200/umdruck-17-32
79.pdf[/URL]

[URL]http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/3300/umdruck-17-33
04.pdf[/URL]



Ich weiß nicht, ob ich etwas überlesen habe, aber wie es aussieht darf mal wieder Polizei nicht sprechen.


Das ist sonderbar, wenn man sich die zuvor schriftlich eingereichten Fragen der einzelnen Fraktionen durchliest:
Bsp.:
Bündnis 90 Die Grünen reichten am 15.12.2011 u.a. nachfolgende Frage ein

"Welche Erkenntnisse bestehen über den Anstieg der Kriminalität im Umfeld von Spielhallen oder von Straftaten oder im Zusammenhang mit Automatenspiel und welche Besonderheiten ergeben sich daraus für die Kriminalitätsbekämpfung?"


Sehr schön auch die Frage der FDP vom 15.12.2011

"Sehen Sie die Gefahr der Geldwäsche?"


Und nun meine Frage:

Warum werden bei derartigen Fragen keinerlei Experten der Kriminalpolizei zu einer mündlciehn Anhörung vorgeschlagen?


VG
Meike



Gepostet am 07.01.2012 um 08:15 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=69089#post69089


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