Forum-Gewerberecht

» 2011-11 Entwurf Landesspielhallengesetz Schleswig-Holstein DRS 17/1934 «

[URL]http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/3300/umdruck-17-33
81.pdf[/URL]


Spielbank SH GmbH Fon: +49 431 98155-0 [URL]www.spielbank-sh.de[/URL] UID-Nr. DE812971534 Geschäftsführer:
Eggerstedtstr. 1 Fax: +49 431 98155-20 [EMAIL]info@spielbank-sh.de[/EMAIL] AG Kiel HRB 4371 Matthias Hein
24103 Kiel Jürgen Kiehne
Spielbank SH GmbH  Eggerstedtstr. 1  24103 Kiel
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wirtschaftsausschuss
Herrn Vors. Bernd Schröder über [EMAIL]manfred.neil@landtag.ltsh.de[/EMAIL]
Innen- und Rechtsausschuss
Herr Vors. Thomas Rother über [EMAIL]Innenausschuss@landtag.ltsh.de[/EMAIL]
Kiel, 6.1.2012
Anhörung Gesetzesentwurf zur Errichtung und Betrieb von Spielhallen DS
17/1934
Sehr geehrter Her Schröder,
sehr geehrter Herr Rother,
verehrte Ausschussmitglieder
vielen Dank für die Gelegenheit zum Entwurf des Spielhallengesetztes Stellung zu
nehmen.
Die Spielbank SH GmbH als Betreiber der fünf staatlich konzessionierten Spielbanken
in Schleswig-Holstein unterstützt die Gesetzesinitiative zur Regulierung und
Beschränkung des nach § 284 ff Strafgesetzbuch verbotenen Glücksspiels außerhalb
des ordnungsrechtlich streng geregelten Spielangebotes von Lotto und Spielbanken.
Bereits 2007 wurde Maurus als CdS von uns gebeten, die rechtlichen Möglichkeiten der
3.Föderalismusreform zur kohärenten Regulierung der Spielhallen im Land zu nutzten.
Regelungsziel des Landesgesetzes sollte sein > Unterhaltungsspiel und kein
Glücksspiel
Die zur mündlichen Anhörung erbeten Stichworte finden Sie nachstehend
Bedeutung gesetzlicher Regelungsgrößen:
Abstandsregelung > zur Unterbindung von Umgehung über Mehrfachkonzessionen
Spieldauer > entscheidet Suchtgefährdung aber Bundeskompetenz, > 15
Sek./Spiel
Max Stundenverlust > sinnvoll kleiner € 10/h damit Unterhaltungsspiel >
Bundeskompetenz
Spielanreize > Bewerbungen unterbinden, kostenlose Bewirtung erhöht
Verweildauer
Öffnungszeiten > im Rahmen von Freizeitangebote, daher eher 8:00 bis max 01:00
Uhr
Übergangszeiten > mit 5 Jahren deutlich zu lang, Gutachten hält 3 Jahre für
ausreichend
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Umdruck 17/3381
Begründung für Notwendigkeit der vorgelegten Gesetzesinitiative:
Selbstdarstellung als Unterhaltungsbranche bewußt irreführend
Tischfußball, Flippergeräte oder Billardtische machen nur 1-2% des Umsatzes aus
Veränderung der Geldspielgeräte im gewerblichen Bereich
Von Bagatelleinsätzen mit 20 Pfennig und 20 Sekunden Spieldauer zu reinen
Glücksspielgeräten
Regelungsumgehung und eigene Regelungsauslegung in der Branche stark
ausgeprägt
Aktuell zum Berliner Spielhallengesetz: [URL]http://www.berliner-kurier.de/polizeiprozesse/[/URL]
automatenverbot-wird-ausgehebelt-die-gluecksspiel-trickser-vonberlin,
7169126,11371766.html aber viel weitere Praxisbeispiele
Verbot der Fun-Games erst nach 5 jährigem Rechtsstreit vom BVG Leipzig durchgesetzt
Ordnungsbehörden mit Kontrollen überfordert
Selbst die PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) als offizielle
Gerätezulassungsstelle gibt in der Erläuterung zur 6.Änderung der Spielverordnung zu,
nicht mehr in der Lage zu sein, die volle Funktionalität der Automaten überprüfen zu
können. Wie sollen das die lokalen Ordnungsämter bei 600 Spielstätten und tausenden
Gastronomiebetrieben in SH leisten können?
Spielhallen mit Anmutung von Spielbanken unter Verwendung des CASINO
Begriffs
Spielhalle am Bootshafen Kiel wirbt trotz Abmahnung sogar mit dem Begriff Spielbank
Automatenspiel ist gefährdend und freiwilliger Spielerschutz ohne Wirkung
Von Spielbanken wegen Spielabhängigkeit gesperrte Spieler spielen in Spielhallen
/Gastst.weiter, Aufkleber mit Telefonnummern der BZgA und Anzeigenkampagnen
der Automatenbranche halten nicht ab. Überwachungsmöglichkeit in Gaststätten weder
vorhanden noch möglich
Beschäftigungsargument nicht stichhaltig
geringfügig Beschäftigte mit Niedriglohn und in Teilzeittätigkeit suggerieren viele
Mitarbeiter in 20% der vom Zoll untersuchten Spielhallen wurde
Schwarzarbeit u.a. Verstöße festgestellt
Hohes Kriminalitätsumfeld, Mißbrauchmöglichkeit zur Geldwäsche
BKA Report Mai 2011: mehr als 19000 Ermittlungsverfahren im Umfeld von Spielhallen
Geldwäschegesetz gilt nicht für Spielhallen, mit BlackBox können Zählerstände verändert
werden
M.Hein
Spielbank SH GmbH



Gepostet am 07.01.2012 um 05:48 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=69086#post69086


Beitrags-Print by Breuer76