Forum-Gewerberecht

» Beschäftigungsverbot «

 Moin   usw.
Wir haben das hier auch per Auflage gemacht, allerdings beschränkt auf "Geschäftsführungsbefugnisse". Ob die Person irgendwo in der Küche ein Süppchen kocht, ist m.E. (je nach Aktenlage) nicht problematisch, somit wäre ein Komplettverbot u.U. nicht verhältnismäßig. Also abwägen und dann nach Aktenlage entscheiden.



Gepostet am 21.07.2006 um 09:17 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6908#post6908


Beitrags-Print by Breuer76