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 Moin   Ferdinho,

im Prinzip kannst du dir das ganz einfach machen:

Du erteilst die Erlaubnis und schreibst als Auflage da hinein: Die Beschäftigung des XY in der Gaststätte A-Z wird nicht gestattet. Wenn du willst, kannst du dann für diese Auflage auch noch die sofortige Vollziehung für diese Auflage anordnen, damit der Betreiber der Gaststätte nicht sofort Widerspruch erhebt und dann das VG 2 Jahre drüber brütet.

Bis jetzt haben wir dies immer nur als Auflage gemacht. Das hat auch ohne Probleme funktioniert, weil der Betreiber dann meistens nach vorheriger Ansage eigentlich keine Lust mehr hatte. Außerdem kann man dem Betreiber auch sagen, dass bei einer Beschäftigung ein saftiges Bußgeld fällig ist.

Wie gesagt, hier hat das immer funktioniert. Vielleicht sehen das die Kolleg(inn)en ja noch anders.

Gruß Boshamer



Gepostet am 21.07.2006 um 08:47 von:
Benutzer: Boshamer
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