Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von Gewerbeamt Dreieich[/i]
eine oHG ist eintragungspflichtig beim AG im Genossenschaftsregister.[/quote]
Das ist nicht so, denn die Eintragung einer oHG erfolgt gemäß § 3 der Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (Handesregisterverordnung - HRV) in das Handelsregister Abteilung A. Das Genossenschaftsregister ist den Genosenschaften vorbehalten.

[quote][i]Original von Gewerbeamt Dreieich[/i]
Die Gesellschafter wären die Personen A und B. Beide müssen eine Abmeldung für die GbR ausfüllen (wegen Wechsel der Rechtsform) und dementsprechend auch jeder eine Anmeldung (wegen Wechsel der Rechtsform).[/quote]
Ich glaube hier wird der Begriff der Rechtsform in Bezug auf das Gewerberecht zu weit ausgelegt. Ich denke im vorliegenden Fall sollte man besser von einem Wechsel der Gesellschaftsform sprechen, denn sowohl GbR als auch oHG sind Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (im Gewerberecht). Interessant ist übrigens hierzu das Urteil des VG Augsburg vom 19.05.2004 - Au 4 K 03.2250 - (GewArch 11-12/2004, S. 481-482)

[quote][i]Original von Gewerbeamt Dreieich[/i]
Eine oHG kann meines Wissens nach nicht als oHG i. G. angemeldet werden, es wäre in diesem Falle auf die Eintragung im Handelsregister zu warten, bis eine Ab- und Anmeldung erfolgen kann.[/quote]
Bei Personengesellschaften gibt es eine sog. Gründungsgesellschaft nicht, da diese durch die Eintragung ins Handelsregister keine Rechtspersönlichkeit (wie bei der GmbH oder AG) erhalten. Man muss im Übrigen nicht zwingend auf die erfolgte Eintragung im Handelsregister warten, um die Gewerbeanzeige anzunehmen, denn § 123 HGB bestimmt in Abs. 2, dass die Wirksamkeit der Handelsgesellschaft auch schon vor ihrer Eintragung beginnen kann.

viele Grüße

R. Land



Gepostet am 30.05.2005 um 10:21 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=69#post69


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