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» Beschäftigungsverbot «

Ein herzliches  Moin    Moin   in den Norden,     in den Süden und Hallo an den Rest!

Ich hab hier einen etwas doofen Fall und bräuchte mal eure Hilfe:

Hier hat eine Person einen Erlaubnisantrag gestellt, die ich aber als unzuverlässig abgelebhnt habe. Das ist auch alles rechtskräftig und erledigt. Der Anwalt hat mir sogar zugestimmt.

Jetzt stelt eine andere Person einen Antrag für die gleiche Gaststätte, die aber der beste Freund des o.g. ist. Bei mir sind schon die ersten Hinweise eingegangen, dass der Unzuverlässige dann die Gaststätte leiten soll.

Das möchte ich natürlich nicht und tendiere zu einem Beschäftigungsverbot. Den Antrag abzulehnen wird aufgrund der dünnen beweislage etwas schwierig. Die Beschäftigung des Unzuverlässigen wird der neue Betreiber aber einräumen. Wenn nicht, kann ich durch Kontrolle das nachweisen.

Da ich noch nie ein beschäftigungsverbot verhängt habe und mein erfahrenerer Kollege a.d. ist, meine Frage: Kann mir eine(r) von euch eine entsprechende OV per mail zukommen lassen?

Oder hat eine(r) von euch eine andere verfahrensweise parat?

Schonmal danke für die Hilfe und ein schönes WE aus MG!



Gepostet am 21.07.2006 um 08:33 von:
Benutzer: ferdinho
Der Original-Beitrag :
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