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Gesellschafterbeschluß bei einer Limited

Hallo,

bisher habe ich nur den einen oder anderen Eintrag gelesen. Heute, ca. 35 Grad im Büro, habe ich eine Frage. Ich hoffe, es gibt noch einige Kollegen die trotz Hitze die Stellung halten und Auskunft geben können.
Im September 2005 habe ich eine vorläufige Gaststättenerlaubnis an eine Limited, z.Hd. des Geschäftsführers X, erteilt. Mit Gesellschafterbeschluß vom November 2005 überträgt der Geschäftsführer seine Geschäftsanteile auf Herrn Y. Die Limited beabsichtigt Herr Z. als neuen Geschäftsführer einzusetzen.Die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit von Herrn Z. hat keine Bedenken ergeben. Mit Gesellschafterbeschluß vom November 2005 hat der neue alleinige Gesellschafter Y. den bisherigen alleinigen vertretungsberechtigten X. abberufen und Herrn Z. als allein vertretungsberechtigten Geschäftsführer eingesetzt. Frage:
Muss eine neue Gaststättenerlaubnis - Limited z.Hd., des GF Z. - ausgestellt werden oder hat die bisherige Gaststättenerlaubnis weiterhin Gültigkeit und ich informiere die entsprechenden Behörden nur über den Geschäftsführerwechsel von Y. in Z.? Der Name der Limited hat sich nicht verändert. übrigens, wie kann ich Smilies einfügen - mein AL ist überfragt.

Viele Grüße aus dem sonnigen Wittgensteiner Land



Gepostet am 21.07.2006 um 08:25 von:
Benutzer: Wittgensteiner
Der Original-Beitrag :
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