Forum-Gewerberecht

» Ahndung von Verstößen gegen § 14 Abs. 1 GewO «

Nochmal hallo und danke,

habe mich für die zweite, bürgerfreundliche Variante entschieden. Den Adressaten meines Anhörungsschreibens interessieren wahrscheinlich all diese Dinge, die sich aus den Neuregelungen ergeben, nicht wirklich. Glücklicherweise ist ja die Anzeigepflicht nicht auch gestrichen worden...

Gruß aus NRW nach Brandenburg

Andreas Goldmann



Gepostet am 30.12.2011 um 09:42 von:
Benutzer: Andreas Goldmann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=68882#post68882


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