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Ich nehme alles zurück, was den Podologen und die IHK betrifft, der Podologe als Heilhilfsberuf wird natürlich nicht registriert. Die medizinische Fußpflege aber ist IHK-zugehörig, wobei es wohl streitig erscheint, ob es neben dem Podologen die medizinische Fußpflege überhaupt geben darf (Quelle: Leitfaden Abgrenzung Handwerk|Industrie|Handel|Dienstleistungen von DIHK und DHKT).



Gepostet am 29.12.2011 um 15:06 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
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