Forum-Gewerberecht

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Hallo zusammen,

wir haben hier eine Gewerbemeldung vorliegen,bei der als angemeldete Tätigkeit " Wirtschaftsberater und Limited Gründungsgesellschaft" angegeben ist.
Für uns stellt sich nun die Frage, ob eine Erlaubnis nach §34c GewO erforderlich ist und ob eine Prügung nach § 16 MaBV gefordert werden kann.

Leider haben bislang auch von der IHK keine Auskunft erhalten können.

Kann uns jemand weiterhelfen?  Formulier  

Gruß aus dem Saarland



Gepostet am 29.12.2011 um 14:56 von:
Benutzer: ChFa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=68857#post68857


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