Forum-Gewerberecht

» Dreadworker/Friseur «

So, nun meld ich mich auch mal wieder zu Wort!

Also erstmal Danke für die ganzen Antworten. Ich hab in den letzten Wochen viel recherchiert und auch der Handwerkskammer geschrieben.

Ich habe in den Schreiben ebenfalls für eine handwerksähnliche Tätigkeit wie die der Maskenbildner plädiert, die innerhalb von 1-3 Monaten erlernbar ist, keine Chemikalien oder scharfen Gegenstände kennt und dass die Tätigkeit nicht aus dem Friseurhandwerk hervorging, sondern schon ewig ewig ewig existiert. Zumal ich keinen Friseur kenne, der öffentlich zugeben würde, dass er gerne Haare schädigt, indem er sie verfilzt.

Die Antwort kam Heiligabend: Nein. Angeblich habe sich die Handwerkskammer mit der Friseurinnung kurzgeschlossen, die ebenfalls der Meinung sei, dass meine Tätigkeit ein Teilbereich des Friseurhandwerks sei.
Mir wurde das Ausführen der Tätigkeit untersagt, allerdings ohne Rechtsbelehrung.

Nun mache ich folgendes:
Ich habe schon Unterschriften und Stempel der Friseursalons in der Gegend gesammelt, die sich von meiner Tätigkeit distanzieren, die zugeben, dass sie weder Teil der Ausbildung ist, noch dass sie es selber lehren, noch dass sie die Tätigkeit anbieten. Einige waren echt angewidert. In meinem Fall jetzt ausnahmsweise mal praktisch. Des weiteren versuche ich im neuen Jahr einen Termin bei der Friseurinnung zu bekommen und erhoffe mir entweder einer einleuchtende Stellungnahme oder die Bestätigung, dass es doch nicht Teilbereich ist. Zudem werde ich die zuständigen Handwerkskammern benennen, die in anderen Städten nicht so aufmucken wie bei mir.
Mit den gesammelten Unterlagen werde ich Widerspruch bei der Handwerkskammer einreichen und auf ein positives Ergebnis hoffen. Ansonsten geht's weiter zum Verwaltungsgericht.

Hat jemand noch weitere Ideen zum weiteren Vorgehen? Was könnte ich noch unternehmen?

@Jonas Kuckuk: Inwiefern kann mir die IHK behilflich sein?
Anmeldung als Hairstylist fällt flach, denn das stand auch schon in der Beschreibung drin und bedeutet laut Handwerkskammer nicht, dass ich keinen Meisterbrief benötige....



Gepostet am 27.12.2011 um 12:35 von:
Benutzer: Drunkenbutterfly
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=68737#post68737


Beitrags-Print by Breuer76