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das vg düsseldorf hat der klage gegen eine glücksspielrechtliche sperrungsanordnung stattgegeben - vodafone sollte zwei websites von online-glücksspielanbietern sperren. allerdings ist vodafone nicht für die inhalte verantwortlich und kann deshalb nicht zur verantwortung gezogen werden (urt. v. 29.11.2011, az. 27 k 5887/10 und 27 k 3883/11).



Gepostet am 23.12.2011 um 09:01 von:
Benutzer: bandick
Der Original-Beitrag :
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