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Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf meinem Schreibtisch spielt momentan ein ähnlicher Fall und ich bräuchte mal eine kleinen Denkanstoß...

Ich habe eine Person zur Gewerbeanzeige aufgefordert, die er jedoch verweigert hat, weil er sich selbst als freiberuflich einschätzt. Ich habe dann daraufhin versucht, ihm klarzumachen, dass seine Tätigkeit für mich nicht als freier Beruf anerkannt werden kann (Schreiben von Montageanleitungen, Handbücher etc.), weil dafür eben kein Hochschulabschluß notwendig ist. Es ist dann bis zum Bußgeldbescheid gekommen. Der Einspruch kam gestern und wurde mit einer Anlage verknüpft. Einem Schreiben der "Künstlersozialversicherung" wo drin steht, dass die besagte Person zum "Personenkreis der selbstständigen Künstler und Publizisten im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)" gehört.

Wie muss ich denn nun weiter vorgehen? Würdet Ihr das als "Freier Beruf" anerkannen und demnach von der GewAnzeige absehen?

Lieben Gruß aus OWL,
S04



Gepostet am 22.12.2011 um 10:10 von:
Benutzer: S04
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