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 Moin   aus Rheinhessen,
ich gehe mal nach dieser Sachverhaltsschilderung davon aus, dass sich die Dame nicht in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerke (Schönheitspflegergewerbe / Kosemetiker) bei der HWK eintragen lassen möchte und mit der gewählten Formulierung versucht dies zu umgehen.
Da Ihr aber nach der Sachveraltsdarstellung der entsprechende Ausbildungsnachweis fehlt...
Im Forenlexikon unter Podologe und Fußpflege sind die Unterschiede schön dargelegt, im übrigen empfehle ich Kontaktaufnahme mit der Handwerkskammer und dem Gesundheitsamt.



Gepostet am 20.12.2011 um 07:53 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
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