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» Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen, was ist der "richtige" Ort dafür???? «

Hallo Loreen,

was hat eine fehlerhafte Entscheidung in der Vergangenheit mit Deinem jetzigen Antrag zu tun?

Die kann doch nur relevant sein, wenn Du mit dem umstrittenen Aufsteller auch zusammenarbeiten willst.

Sachlich ist es doch so:  

Entweder Dir steht es rechtlich nach Artikel 3 des GG und den behördlichen Vorgaben zu oder nicht. Einen „Eierkram“ wie er bei Dir mit taktischen Zeitverlusten abläuft, kann es da nicht geben.

Es ist doch völlig egal was der Mitarbeiter oder die Stadt will, wenn es einen rechtlichen Anspruch auf Deinen Antrag gibt, ist er zu bescheiden oder abzulehnen. Erst, wenn ein Bescheid vorliegt,  kannst Du die Rechtsmittel einlegen.

Suche Dir eine gleichwertige Gaststätte in der Stadt zwischen 50 und 100 qm oder bis zu 100 qm mit drei Geräten und lasse dann Deinen RA tätig werden.

Dein RA sollte sich in jedem Fall im Verwaltungs-und Baurecht gut auskennen oder darauf spezialisiert haben.

Eventuell kann er ja noch einen  Kollegen mit dazu nehmen.

Gruß
anders



Gepostet am 16.12.2011 um 17:11 von:
Benutzer: anders
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