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» Gewerbeuntersagung: Anhörung obwohl Gewerbe nach Einleitung durch Finanzamt abgemeldet worden ist? «

 Moin   aus Rheinhessen,
ob das GU-Verfahren fortgeführt werden darf / kann / muss hängt im wesentlichen davon ab, ob Ihr Kunde der formellen Gewerbeabmeldung auch hat Taten folgen lassen, d. h. ob er die Tätigkeit auch tatsächlich eingestellt hat. Dies wäre vor Ort zu prüfen - ist er tatsächlich zur Einsicht gekommen und hat eingestellt - kein Verfahren - andernfalls    

Im übrigen gehe ich davo aus, dass Sie als Behördenvertreter auch in den geschlossenen Teil kommen, daher hätte ich für Sie einen Thread gefunden und den finden sie hier [ftp=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=7332] Lesen  [/ftp]
Bei weiteren Fragen, gerne eine PN oder im geschlossenen Bereich nachschauen und weiter erkundigen..    



Gepostet am 15.12.2011 um 16:19 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=68354#post68354


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