Forum-Gewerberecht

» Wiederaufleben abgemeldeter RGK «

Hallo an alle,
bei uns kann die RGK nur abgegeben werden wenn der Inhaber auf den weiteren Gebrauch verzichtet. Sonst kann er die Karte bei der Behörde hinterlegen von welcher er eventuell Bezüge/Geld erhalten will (z.B. Sozialamt, Arbeitsamt, Finanzamt u.dgl.m.).
Sollte er die Karte wieder benutzen wollen holt er sie dort ab. Hat er sie bei uns abgegeben, wird eine neuerliche Prüfung und Neuausstellung erforderlich. Im Falle einer Kontrolle kann grundsätzlich mitgeteilt werden dass eine RGK erteilt und nicht widerrufen wurde. Ob derjenige letztlich (was sicherlich manchmal zu vermuten ist) trotz Abgabe bei einer anderen Behörde dem Gewerbe nachgeht muss letztlich von dort geahndet werden. Die Kollegen bekommen das doch recht schnell mit.

Gruß aus Marburg



Gepostet am 07.12.2011 um 16:04 von:
Benutzer: MaBid
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=68079#post68079


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