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» Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen, was ist der "richtige" Ort dafür???? «

Hallo Loreen,

wie Anders schon geschreiben hat, scheinte es besser, du machst deinen Laden gleich dicht.
Unabhängig davon, daß eine Gaststätte ohne Alkoholausschank keiner Konzession bedarf, scheinst du nicht das richtige Konzept in deinem Laden zu haben. Wenn der nur mit dem Einsatz von GSG überleben kann, läuft da etwas nicht rund. Und wenn du nur ein Gerät genehmigt bekommst, wird dein Laden auch nicht unter den Begriff der Vollgaststätte fallen, wo zwei Geräte zulässig wären.
Drei sind nur zulässig, wenn zusätzliche optische Überwachungsmaßnahmen installiert sind. So einfach drei Stück gibts bei uns nicht.

VG J. Simon



Gepostet am 07.12.2011 um 14:19 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
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