Forum-Gewerberecht

» GastG ändert sich!!! «

Der Bundesrat hat heute - ebenso wie schon der Bundestag am 12.05. - einem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum "Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen" zugestimmt. Es handelt sich dabei um ein umfangreiches Artikelgesetz, mit dem u. a. auch das GastG geändert wird. Das vollständige Gesetzgebungsverfahren kann man unter [URL]http://dip.bundestag.de/gesta/15/E063.pdf[/URL] nachlesen.

Wenn ich mich in den ganzen Plenardrucksachen nicht verheddert habe, gilt künftig die Beherbergung von Gästen nicht mehr als Gaststättenbetrieb. Außerdem ist für das Verabreichen alkoholfreier Getränke, unentgeltlicher Kostproben, zubereiteter Speisen sowie von Getränken und zubereiteten Speisen an Hausgäste von Beherbergungsbetrieben keine (in Worten: KEINE!!!) Erlaubnis mehr erforderlich.

"Auflagen" nach § 5 Abs. 2 GastG bleiben möglich., Auskunft und Nachschau ebenso.

Die Auswirkungen habe ich in den ketzten Tagen schon mit einigen Kollegen diskutiert: Trinkhallen und Imbiss-Betriebe ohne Alkoholausschank, aber auch viele Eiscafes etc. fallen definitiv aus der Erlaubnispflicht raus. Beschwerden werden wir trotzdem nachgehen müssen. Nur Gebühren gibt's keine mehr...

Bin auf die Reaktionen gespannt!

Viele Grüße aus Dortmund


Heike Tasillo



Gepostet am 27.05.2005 um 21:49 von:
Benutzer: Tasillo
Der Original-Beitrag :
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