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Ahoi auch nach Cloppenburg,

Entschuldigung, dass ich nicht ausführlicher auf die Gefahrengeneigtheit des Friseurberufs eingegangen bin.

Aber nochmal: Die Gefahrengeneigtheit war nicht entscheidend für die gesetzliche Begründung für die Anlage A, die meisterpflichtigen Berufe.

bei der letzten Gesetzesnovelle änderte sich der Reglungszweck der Handwerksordnung und plötzlich musste man etliche Gefahren herbeireden, damit möglichst viele Berufe meisterpflichtig bleiben konnte.
Nur der Maler, der Friseur und der Fliesenleger sollten ganz klar rausfallen aus der Meisterpflicht. Auch nicht mit Übertreibungen wollte man hier für die Gefahrengeneigtheit sprechen. So begründete man schließlich den Eingriff in die Berufsfreiheit/ Gewerbefreiheit mit der enormen Ausbildungsleistung. Das hat die Politik unüberlegt geschluckt.
Natürlich gibt es Gefahren für Dritte wenn ich meinen beruf ausübe. Egal welchen - ich denke da sind alle möglichen Gefahren denkbar, aber zur Einschränkung der Berufsfreiheit sind sie nicht geeignet, zumindestens müsste man sie mal benennen und begründen warum ein Meister diese Gefahren vermeiden kann. Ich denke ein verantwortungsvoller Umgang ist vorauszusetzen.
Die genannten Gefahren von Herrn Cramer sind auch nicht durch einen Meister, der die ganze zeit daneben steht zu verhindern. Eine Chemische oder auch biologische Substanz, die zum Beispiel eine Allergie auslöst, kann auch vom Meister nicht vorausgesehen werden.
Genauso, kann mir keiner erklären, warum ich als reisender Friseur diese gefahren plötzlich nicht produziere oder auch nach der Handwerksordnung im unerheblichen Nebenbetrieb gänzlich ohne Meister auskomme.
Die Gefahrengeneigtheit ist eins der untauglichsten Argumente um eine Gewerbefreiheit einzuschränken - zumindestens wenn es so wie in der Handwerksordnung schnell gestrickt wurde.

Der Dreadlockpfleger darf meiner Meinung nach seinen Job auch ohne Handwerksrolleneintrag und Mitgliedschaft in der Handwerkskammer auskommen. Das Reisegewerbe ist für ihn nur interessant, wenn er tatsächlch seine Aufträge auf zB Festivals sammelt, auf Konzerten und in Jamaikanischen Altersheimen.
Und : Ist der Beruf überhaupt aus dem Handwerk entstanden? Ich glaube nicht, den verfilzte Haare sind das Gegenteil von Friseuertätigkeit.
Auch ist seine Tätigkeit sicherlich innerhalb von 3 Monaten erlernbar-
warum aber begreift das die örtliche Handwerkskammer nicht?
Ich würde gerne mal das Schreiben der Kammer sehen.

Ich empfehle mal bei der örtlichen IHK nachzufragen.

Gerne, wenn Interesse besteht belege ich meine Aussage zum Reglungszweck der HWO (des Friseurberufs) auch mit Quellenangaben.
Schaut man in die Protokolle des Vermittlungsauschusses zur neuen letzten Handwerksordnung verliert man nicht nur den Glauben an den Reglungszweck der Meisterzwangs, sondern auch an die Glaubwürdigkeit unserer Politiker.
Dazu gerne mal mehr.

Mit den besten Grüßen auch nach Cloppenburg
(auf das euch mal ein paar Kaffefahrtenbetrüger ins Netz gehen!)

Jonas Kuckuk



Gepostet am 05.12.2011 um 19:18 von:
Benutzer: jonas kuckuk
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