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Hallo!..... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Der pauschalen Aussage von Herrn Kuckuck, dass ein Friseur keine gefahrengeneigte Tätigkeit ausübt, möchte ich an dieser Stelle vehement widersprechen. Hierzu gibt es auch eine vielzahl von geschädigten Personen, die im WWW Hilfe erbeten haben, wenn der Friseur nicht nur die Haare falsch geschnitten, sondern vielmehr die Kopfhaut und selbst das Gesicht durch Falschanwendung geschädigt hat.

Selbstverständlich handelt es sich m. E. deshalb z. B. beim Einsetzen von Bleichmitteln, Haarfärbemitteln etc. um gefahrengeneigte Tätigkeiten, deren Umgang man beherrschen sollte und durchaus im Rahmen einer Ausbildung erlernen kann und sollte.

Vielmehr gehe ich davon aus, dass Herr Kuckuck, der ein vehementer Verfechter der Interessen der Handwerker im Reisegewerbe ist (m. E. auch zu Recht) meinte, dass für die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit nicht zwingend von einer Gefahrengeneigtheit auszugehen ist.

Deshalb sollte auch wohl eine Eintragung im handwerksähnlichen Verzeichnis ausreichen.



Gepostet am 05.12.2011 um 16:01 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=67983#post67983


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