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Hallo Dreadworker,

Ich bin ebenfalls Handwerker OHNE Meisterbrief.

Für den Friseur ist die Gefahrengeneigtheit nicht entscheidend! Für deine Tätigkeiten der Meisterbreif völlig unnötig.
Der reflex der Handwerkskammer, dir den Meisterbrief zur Pflicht zu machen ist nicht ernst zu nehmen.
Natürlich kann dir da auch die Behörde helfen! Wen sie will.

Eine Anmeldung als Maskenbildner oder Hairstylist müsste voll ausreichen.
Falls du auch Aufträge "außerhalb deiner Niederlassung" bekommst, ist auch eine Reisegewerbekarte möglich bzw Pflicht.
Im reisenden Gewerbe darfst du alle meisterpflichtigen Gewerbe ausüben, bis auf die verbotenen Tätigkeiten.

Du kannst viele Wege gehen dein Recht durchszusetzten.
Schau dich mal auf der Seite des BUH e.V. um - da gibt es etliches zu lesen.
Gruß Jonas



Gepostet am 05.12.2011 um 09:51 von:
Benutzer: jonas kuckuk
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=67949#post67949


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