Forum-Gewerberecht

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Nach meinerm Verständnis könnte es hier um "Handwerksähnliche Gewerbe" gehen.

[URL]http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b_196.html[/URL]

48 Kosmetiker
49 Maskenbildner

Dies mal abklären. Mehr kann man erst mal nicht machen.

Normalerweise sitzen keine Unmenschen in den Ämtern. Also macht es auch Sinn die angebenen Sachbearbeiter anzurufen und den Sachverhalt zu schildern. Bei dem Telefonat Notizen machen und dann schriftlich ausschmücken. Erspart in der Regel Zeit, Geld und Nerven.



Gepostet am 25.11.2011 um 09:31 von:
Benutzer: domar
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=67557#post67557


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