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Umgehung der Vorschriften übers stehende Gewerbe? Mögliche Lösung, aber nicht wirklich wünschenswert, oder?

Ich sehe in dem, was Du tust, nicht den gefahrengeneigten Teil des Friseurhandwerks, weil Du, wie beschrieben, weder mit Schere noch mit Chemikalien hantierst. Besorg Dir bitte aus dem Internet die Beschreibung, was ein handwerklicher Friseur können muss und wider lege Deiner HWK anhand dieser Beschreibung die mangelnde Gefahrengeneigtheit. Das sollte reichen. Und wenn das nicht hinhaut, mach dem Sachbearbeiter der HWK doch einfach ein paar Dreadlocks. ;-)

Was sagt denn Deine Gewerbebehörde dazu? Die hat bei der Anmeldung scheinbar keinen Rolleneintrag gefordert. Vllt. kannste die mit ins Boot nehmen.

Viele Grüße - Anni (mit Naturkurven im Haar     )



Gepostet am 25.11.2011 um 08:08 von:
Benutzer: Anni Weiler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=67548#post67548


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