Forum-Gewerberecht

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Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, diese Tätigkeit ohne feste Niederlassung, also im Reisegewerbe auszuüben?
Da wäre der Meisterbrief nicht nötig, ebensowenig ein Eintrag in die Handwerksrolle.

Lediglich eine Reisegewerbekarte wäre zu beantragen.

Sie dürften allerdings kein Ladenlokal oder Ähnliches vorhalten,sondern müßten mobil und auseigenem Antrieb auf die Kundschaft zugehen, Stichwort Klinkenputzen.



Gepostet am 25.11.2011 um 07:08 von:
Benutzer: LKKS
Der Original-Beitrag :
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