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» Trödelmarkt - Neuwarenanteil «

Hallo,

da Trödelmärkte keine abgrenzbare Typik haben und nicht als Spezialmärkte festgesetzt werden können, werden sie im Bezirk der IHK Osnabrück-Emsland als Jahrmärkte festgesetzt.

Als Neuwaren sind lediglich wertlose oder gering geschätzte Neuwaren zugelassen, wobei das Neuwarenangebot höchstens 1/3 des gesamten Warenangebotes ausmachen darf (Erlass des MW vom 16.11.1993).

Die IHK Osnabrück-Emsland hat eine Internetseite ([URL]www.osnabrück.ihk24.de[/URL]), die auch zu diesem Thema Stellung nimmt.


Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 19.07.2006 um 10:19 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6752#post6752


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