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Also, in Niedersachsen gibt es keine Sperrzeiten für Gaststätten mehr. Und zur Konzessionspflicht, betrifft die denn bei Ihnen nur den Alkoholausschank? Hier in Nds. war das bisher so; jetzt wird sie ganz abgeschafft.

Die Bauordnung wird m.E. nicht entscheiden können, welche Bereiche für wen konzessionspflichtig sind. Wenn bestimmte Bereiche gemeinsam genutzt werden sollen (z.B. Sitzplätze, Toiletten o.Ä.) sind die möglicherweise auch für beide zu konzessionieren.

Viele Grüße, Regina Runge



Gepostet am 23.11.2011 um 12:44 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=67432#post67432


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