Forum-Gewerberecht

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Für die Gewerbeanzeige halte ich das für unproblematisch, da beide Gewerbebetriebe rund um die Uhr geöffnet haben dürfen und hierzu auch in der Gewerbeanzeige keine Angaben machen müssen. Wie die das dann ausgestalten, bliebe ihnen selbst überlassen.

Für eine eventuelle Gaststättenkonzion müßte man, wie schon gesagt, genauer definieren, welche Flächen für wen konzessioniert werden müssen/können.
Brauchen die denn bei Ihnen noch eine Konzession?

Viele Grüße, Regina Runge



Gepostet am 23.11.2011 um 12:22 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=67427#post67427


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