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Ich wüßte nicht, was dagegen spricht. Wird denn Alkohol ausgeschenkt und brauchen die dafür bei Ihnen noch eine Gaststättenkonzession? Dabei müßte dann wohl genau betrachtet werden, werd die Konzession bekommt und für welchen Teil des Raumes sie gelten soll.
Ansonsten würden beide das Gewerbe unter der gleichen Adresse anzeigen.
Viele Grüße, Regina Runge
Gepostet am 23.11.2011 um 11:53 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=67423#post67423
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