Forum-Gewerberecht

» Shop-in-Shop «

Das kann ich immer noch nicht so richtig nachvollziehen.
Worin sollen sich denn die beiden "Betriebe" unterscheiden? Auf jeden Fall geht es doch um ein und die selbe Betriebsstätte. In einem einzigen Raum kann man nach meinen Vorstellungen auch gar keine wahnsinnig unterschiedlichen Gewerbe betreiben.
Dass mehrere Personen den selben Betrieb verantwortlich selbständig betreiben und deshalb jeder ein Gewerbe (z.B. als GbR oder so) anmeldet, kann ich mir gut vorstellen und es wäre auch durchaus möglich, für einen Gastronomiebetrieb mehrere Konzessionen (wenn sie denn noch erforderlich sind) an verschiedene Personen zu erteilen, die sich dann untereinander einigen müßten.
Viele Grüße, Regina Runge



Gepostet am 23.11.2011 um 10:22 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=67409#post67409


Beitrags-Print by Breuer76