Forum-Gewerberecht
» Gewerbemeldung nach 40 Jahren fordern «
aus Rheinhessen,
gem. § 14 GewO hat derjenige der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes beginnt. dies gleichzeitig bei der örtlich zuständigen Behörde anzuzeigen. Das eine Gewerbeanmeldung "vergessen" wird ist an sich nichts ungewöhnliches, kommt immer wieder vor.
In der Vorschrift selbst und in den mir vorliegenden Kommentierungen habe ich nichts gefunden, was es der Behörde verwehren würde 40 Jahre nach Betriebsschließung den Gewerbetreibenden zur formellen Gewerbeanmeldung aufzufordern.
Im Gegenteil ist die Behörde sogar berechtigt und verpflichtet die Einhaltung der gesetzlichen Meldepflicht mittels Verwaltungszwang durchzusetzen um das Gewerberegister auf dem jeweils aktuellsten STand zu halten.
Darüber hinaus liegt hier eine Dauerordnungswidrigkeit vor und die Verwaltungsbehörde könnte wegen der fehlenden Gewerbeanzeige ein Bußgeld anregen oder verhängen - je nach Zuständigkeit.
Gepostet am 21.11.2011 um 11:32 von:
Benutzer: Rheinhesse
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