Forum-Gewerberecht

» Gewerbemeldung nach 40 Jahren fordern «

Eine Anmeldung von Amts wegen ist leider nicht möglich, da die gesetzliche Grundlage fehlt.

Die Anmeldung müsste also vom Apotheker erfolgen, es sei denn er kann nachweisen, dass er das Gewerbe schon angemeldet hat (durch Vorlage seiner Bescheinigung).

Viele stolpern bei Apotheken über die Regelung in § 6 wonach die Errichtung und Verlegung von Apotheken nicht unter die Gewerbeordnung fallen. Der Betrieb der Apotheke dagegen ist anzeigepflichtig.



Gepostet am 21.11.2011 um 11:20 von:
Benutzer: Gaby Krickser
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=67325#post67325


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