Forum-Gewerberecht

» Innenressort hält auch bwin.de für illegal (18.07.2006) «

[b]Was passiert, wenn "bwin" im Rahmen einer Veränderung des Angebotssortiments z. B. auch Kaffee, Lolly, Kaugummi, etc. mit anbietet? Und gehen wir mal davon aus, dass der Name "bwin" natürlich auch in diesen Gruppen geschützt ist. Darf dann auch keine Unternehmenswerbung für die Produkte gemacht werden? [/b]

[b]Es fehlt eben nach wie vor an nationalen und rechtsverbindlichen Gesetzen! Sonst bleibt alles weiter nur pille palle! [/b]

BREMEN (kni) Im Werder-Fanshop wurden gestern weiter fleißig die neuen Werder-Trikots mit dem Aufdruck "bwin.de" verkauft - und daran wird sich auch in den nächsten Tagen nichts ändern. Das Bremer Stadtamt verzichtet vorerst darauf, den Verkauf zu verhindern, obwohl es diesen für nicht rechtens hält.
[b]"Nicht das Logo ist entscheidend, sondern das Unternehmen, das dahinter steht. Und das ist in ,betandwin‘ ein illegaler Wettanbieter, für den in Bremen nicht geworben werden darf", erklärte gestern Markus Beyer, Sprecher des in diesem Fall zuständigen Innenressorts. [/b]

Vor zwei Wochen hatte das Stadtamt Werder Bremen eine Unterlassungsverfügung zugestellt und aufgefordert, nicht mehr für "betandwin" zu werben. Gegen den sofortigen Vollzug hat der Bundesligist inzwischen Einspruch eingelegt, der vom Verwaltungsgericht Bremen nun im Eilverfahren entschieden werden muss. Und darauf will das Stadtamt erst einmal warten. "Es ist üblich, bis zu so einer Entscheidung keine weiteren Fakten zu schaffen. Deshalb werden wir jetzt auch keine Vollstreckungsmaßnahmen einleiten", berichtete Beyer.

Weiter unter: [url=http://www.casinos.ch/newsflashartikel2.cfm?art=News&key=138194&selid=
0&parm=detail]http://www.casinos.ch/newsflashartikel2.cfm?art=News&key=1381
94&selid=0&parm=detail[/url]



Gepostet am 18.07.2006 um 15:27 von:
Benutzer: anders
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6721#post6721


Beitrags-Print by Breuer76