Forum-Gewerberecht

» Untersagung der Geschäftsführertätigkeit nach § 35 Abs. 7a GewO bei Gaststättenwiderruf der GmbH??? «

Hallo,

wir haben hier in Iserlohn einen hochmotivierten Gastronom, der jedoch leider eine GmbH nach der anderen vor die Wand laufen läßt. Den GmbHs (inzwischen auch einer Ltd.) wurde die Gaststättenerlaubnis nach § 15 Abs. 2 Gaststättengesetz widerrufen. Wie bekomme ich den Geschäftsführer zu packen??? Wäre ein separates Verfahren nach § 35 Abs. 7a Gewerbeordnung (parallell zum Verfahren nach § 15 Abs. 2 GastG) denkbar? Oder muß ich warten, bis ich den nächsten Gaststättenantrag einer künftigen GmbH wegen Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers ablehnen darf? Mein beschränkter Gaststätten-/Gewerbeverstand läßt mich ahnen, dass ich den Geschäftsführer über den 35 nicht erreiche  verwirrt  . Kann mir jemand einen Ausweg zeigen???

Vielen Dank, allen ein schönes Wochenende und sonnige Grüße aus der Wald- und Bierstadt Iserlohn

Roland Ihlbrock



Gepostet am 23.09.2005 um 10:15 von:
Benutzer: Ihlbrock
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