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[quote][i]Original von malexx[/i]
Guten Abend liebe Leute!

Hab mich eigentlich aus dem Thread raushalten wollen, aber..... Entweder haben einige hier wirklich keine Ahnung, oder tun nur so und wollen eigene Fehler nicht zugeben...

Es gab vor xx Wochen eine Sparsoftware für Novoline II, die an einige Aufsteller verkauft wurde... Mit dieser Software wurde den Aufstellern eine niedrige Quote versprochen. In der Tat war das eine Software, die o.g. beschribene Funktion ermöglicht hat... Der jenige, der diese Software aufspielte, wusste natürlich davon und hat sich die Nummer vom Gerät und Standort notiert. Alles andere wurde ja schon beschrieben...

Die Gier eben... Der gierige Aufsteller wurde zwei Mal zur Kasse gebeten. Einmal beim Aufspielen und einmal beim Auffüllen... Vielleicht auch ein drittes Mal bei der Prüfung des OA...

Die Codes wurden auch an eigene Leute verkauft, die dann die Stellen abgegrast haben...

[quote][i]Original von Man[/i]
Es ging sogar eine Liste herum, mit genauer Adresse, wo die besagten Geräte stehen.
[/quote]

Das mit der Liste stimmt soweit. Auf der Liste waren die Geräte, die diese Software hatten...

Soviel von mir...
Gruß
Malexx[/quote]



@malexx
Du wirfst zwei unterschiedliche Vorgänge in einen Topf.

[B]1.[/B] Das Abkassieren von Spielergewinnen wurde auch an werksfrischen Geräten jüngster Bauart beobachtet. - Somit allesamt Geräte die wenn überhaupt nur ab Werk dafür freigeschaltet worden sind.

[B]2.[/B] Was verstehst Du unter „Sparsoftware“? Du erklärst das ganze so, als ob die "Werkssoftware" durch einer „Sparsoftware“ ersetzt worden wäre.
[B]Wie sollte so etwas bei identischem Quellcode funktionieren?[/B]

Laut SpielV dürfen solche Geräte von der PTB gar nicht zugelassen werden, weil sie gegen Veränderungen gesichert gebaut sein müssen.
Wenn Du mit deiner Darstellung richtig liegen würdest, dann hätte die PTB doch schon längst die Bauart-Zulassung widerrufen müssen.

[B]3.[/B] Ist es nicht viel mehr so, dass sich Personen über einen „Schlüssel“ den Zutritt zur Werks-Software verschafft haben und nunmehr genau die Parameter verändern können, die auch der „Hersteller-Aufsteller“ an seinen Geräten in seinen Spielhallen verändern kann?

Versuch bitte hier nicht die Aufstellerschaft zu kriminalisieren nur weil einige wenige jetzt über die gleichen technischen Möglichkeiten des „Hersteller-Aufstellers“ verfügen.

Achte bitte auf den Quellcode und auf das, was von der PTB zugelassen wurde!

Sicherlich dürfte es bei einigen sauer Aufstoßen wenn nun „jedermann“ die Möglichkeit hat die Auszahlquote seiner Geräte beliebig zu verändern, bzw. sein durchschnittliches stündliches Einspielergebnis von zuvor 8,90 € oder 11,20 € auf z.B. 22,80 € hoch zusetzten. - Bis 33 € pro Std u. Gerät ist Luft nach oben lt. SpielV, erst darüber wird es illegal .............



Gepostet am 17.11.2011 um 07:57 von:
Benutzer: jasper
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=67171#post67171


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