Forum-Gewerberecht
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Hallo und
im Forum!!
Die Unterrichtung sollte erfolgen, wenn eine Betreibsverlegung außerhalb des Bereichs einer Behörde geschehen ist, oder geschehen wird.
Die Tätigkeit ist m.E, hierfür nicht relevant. Es ist lediglich eine Unterrichtung und Hilfestellung für die andere Behörde. Etwas rechtsverbindliches ergibt sich hieraus nicht. Es kann also nicht zum Nachteil des Gewerbetreibenden werden.
Gruß, Steffen
Gepostet am 14.11.2011 um 07:53 von:
Benutzer: Steffen Balzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=67021#post67021
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