Forum-Gewerberecht

» Nachschaurechte (§ 29 GewO) «

Ein Beschluß ist sicherlich die Beste Lösung.

In Hessen stellt sich die Frage nicht, da dort die Gewerbeuntersagung beim RP liegt und die sich darum kümmern müssen.

Für einen Beschluß reicht es bei uns nicht aus, daß ein Gewerbetreibender eine rechtskräftige Untersagung hat, aber sein Gewerbe nicht abgemeldet hat. Es müssen konkrete Beweise vorliegen, um durchsuchen zu dürfen.

Grüße
Gewerbeamt Dreieich



Gepostet am 27.05.2005 um 14:18 von:
Benutzer: Gewerbeamt Dreieich
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