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Hallo Klaues,

dass die Ptb-zugelassenen Geldspielgeräte seit Jahren Tür und Tor öffnen für die Möglichkeiten der Geldwäsche und der Steuerverkürzung
ist bekannt, - Urteilslagen inklusive- und wurde von mir persönlich und vielen anderen, die ich kenne mehrfach angemahnt.


Spezifische Fragen an die PtB u.a. zur manipulationssicheren Messbarkeit der Aufgabe der Verfügungsgewalt (denn diese ist nunmal der Dreh- und Angelpunkt bei jeder Form der Geldwäscheprävention) wurden dazu bis heute nicht beantwortet, so auch für jeden seit dem 13.10.2009, auch im Internet nachlesbar

Seite 157

[URL]http://www.landtag-bw.de/Gremien/Oeffentliche_Anhoerung_Fina_20091013.
pdf[/URL]

Die Art der Beantwortung der Frage gibt Dir den Hinweis wo es hakt.


Und da die Mitglieder des Finanzausschusses des Bundestags und die Fraktionen im Bundestag ständig falsch informiert werden, - getreu dem Motto "Alles Bestens"-, so zuletzt noch am 08.11.2011, siehe Anhang,
hat die Rechtssicherheit und Kriminalprävention ein Problem.

Denn dieses AMA-Schreiben, in dem leider versäumt wurde mitzuteilen, dass die PtB diese "buchhalterischen Kleinigkeiten" überhaupt nicht prüft, sondern sich NUR auf Herstellererklärungen verlässt, wurde dann vom Finanzausschuss bundesweit verteilt an die Entscheidungsträger.


VG
Meike



Gepostet am 13.11.2011 um 06:41 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=66997#post66997


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