Forum-Gewerberecht

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Hallo,
kann mir jemand sagen, wann in das Feld "künftige Betriebsstätte" was einzutragen ist bei Verlegung in eine andere Gemeinde. Handelt es sich dann um eine Verlegung, wenn das Gewerbe identisch, also alle Tätigkeiten wie gehabt, in eine andere Gemeinde verlegt wird oder wenn der Gewerbetreibende allgemein, mit welchen Tätigkeiten auch immer, in einer anderen Gemeinde wieder ein Gewerbe betreiben will.
Ich habe dazu nichts gefunden, vielleicht weil die Antwort irgendwo auf der Hand liegt.
Danke im Voraus!
MEM



Gepostet am 12.11.2011 um 09:40 von:
Benutzer: MEM
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=66986#post66986


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