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» Widerruf Gaststättenerlaubnis während Insolvenzverfahren «

Mit dem Insolvenzrecht stehe ich auch auf Kriegsfuß.

Ich habe ein Widerrufsverfahren nach dem GastG eingeleitet. Dann kam "Sicherungsmaßnahmen" angeordnet. Ich habe dann das Verfahren zunächst eingestellt.

Heute schaue ich wieder in die Insolvenzbekanntmachungen und dort steht jetzt: Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Ist das Insolvenzverfahren jetzt vollständig abgeschlossen? Ich kann es auch in der "normalen" Suche nicht mehr finden.

Kann ich mein Widerrufsverfahren fortführen?



Gepostet am 09.11.2011 um 13:49 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
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