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Hallo aus Bad Fallingbostel,
die Gewerbeanzeige muss immer auf die GmbH lauten, da Gewerbetreibende ja nur natürliche oder juristische Personen sein können. Andere Zusammenschlüsse sind gewerberechtlich nicht relevant.
Viele Grüße, Regina Runge



Gepostet am 08.11.2011 um 12:12 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=66813#post66813


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