Forum-Gewerberecht

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Hallo aus Markkleeberg,

wir richten uns nach der Aussage des Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht der in seiner Frühjahrssitzung 2010 (am 14./15.04.2010) folgendes festgestellt:

„Der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern soll künftig grundsätzlich nicht mehr anzeigepflichtig sein. Ausnahme: Es handelt sich um ein selbständiges Gewerbe (nur dann existiert ein überwachungspflichtiger Tatbestand). Die zuständige Behörde muss nach dem jeweiligen Einzelfall beurteilen, ob eine gewerbliche Betätigung beabsichtigt ist.

Bei einer Energieerzeugung von unter 10 kW ist grundsätzlich nicht von einer gewerblichen Betätigung auszugehen.

Darüber hinaus ist eine gewerbliche Tätigkeit in der Regel abzulehnen bei ausschließlich privat genutzten Häusern.

Indiz für eine gewerbliche Betätigung kann sein, wenn im Zusammenhang mit der Energieerzeugung eine eigene Rechtspersönlichkeit geschaffen wird.“

Bei Privatpersonen die auf Ihrem Eigenheim eine Anlage installieren - zur privaten Nutzung - lehnen wir die Anmeldung ab .... sonst besteht mein Register ja nur noch aus Photovoltaikanlagen  fröhlich  

Liebe Grüße

Melanie Heinrich



Gepostet am 02.11.2011 um 11:41 von:
Benutzer: Heinrich-Gewerbeamt-Markkleeberg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=66645#post66645


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