Forum-Gewerberecht

» 2011-10-27 Neuregelung Glücksspielstaatsvertrag und Europa zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen «

[quote] [u]Kurzfassung:[/u]
Er taugt also nichts, der neue Entwurf. Es gibt ja das "böse gewerbliche Automatenspiel". Dieses ist bekanntlich durch die "neue" Spielverordnung 2006 total entfesselt worden.

Das Automatenspiel müsste man also total drosseln, um es mit den so "harmlosen Sportwetten" auf ein Niveau zu bringen. Das kann man aber nicht, weil....

Also ist der Weg ja ganz einfach:
Die Sportwetten müssen nur total entfesselt werden, und alles ist gut.
[/quote] Hallo gmg,

er taugt also nichts, der neue Entwurf, dem stimme ich auch voll zu, weil er erneut die Rechtunsicherheit und die Ungleichbehandlung beinhaltet.

Wir hatten in den letzten Jahrzehnten schon keine zeitgemäßen und damit rechtssicheren Gesetze im gesamten deutschen Glücksspiel-, Geräte- und Mehrwertsteuerbereich. Die vielen unterschiedlichen und praxisfremden Gerichtsurteile beweisen das zumindest sehr deutlich.

Ist es nicht schon sehr unverständlich, dass das immer so weitergehen soll?

[u]Jetz[/u]t bestand doch die einmalige Gelegenheit unter Berücksichtigung der EU-Vorschriften das gesamte deutsche Glücksspiel zukunftssicher neu zu regeln.

Und was kommt heraus?

Gestern waren es die Spielbanken, heute die Sportwetten, morgen Poker, etc.?

Das verscherbeln eines Staatsmonopols in kleinen Stücken ohne die Möglichkeit einer Korrektur oder Rückabwicklung ohne weitere Bedingungen  mit dem Ergebnis, dass „Karlsruhe“ wieder erklären wird, dass das zumindest mit dem Artikel 3 des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.

Über die faktischen Mängel und den volkswirtschaftlichen Dauerschaden muss man dabei ja gar nicht erst sprechen.

Wer haftet künftig für die schon jetzt erkennbaren rechtlichen Mängel und Fehler?

Alles doch sehr  stümperhaft! Allerdings nicht für die zwanzig ausgesuchten neuen Sportwetten-Veranstalter  unter monopolistischen Bedingungen.

Hoffentlich ist bei der Umsetzung bindend sichergestellt, dass die Glücksspiel-Konzession bei einem Unternehmensverkauf oder sonstige Veränderungen im Unternehmen automatisch und ohne Rechtsanspruch  enden.

Das ist von grundlegender Wichtigkeit, damit im deutschen Glücksspiel keine neue, für den Staat unkontrollierbare Glücksspielsparte entsteht und politische Zusagen nur noch zeitlich begrenzt erfolgen können.



Gepostet am 01.11.2011 um 10:03 von:
Benutzer: anders
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