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» Recht auf Bescheid? «

Guten Morgen zusammen,

gerade bzgl. des JP-Verbots konnte die SpielV nicht deutlicher ausfallen. Das hier vom Hersteller und Handel sowie von so manchen Automatenverbänden welche sich u.a. durch den Verkauf solcher Systeme finanzieren lassen ein anderes Ergebnis gewünscht wurde (und wird), ist auf Grund des Investitionsvolumens verständlich.
Nach Kenntnisnahme der SpielVwV vom 29.05.2006 hätte ein objektiv beratender Anwalt solch ein Schreiben sicherlich nicht verfasst. Jede Frage nach dem „ob“ bzw. „wie“ solche s.g. Jackpotsysteme betrieben werden dürfen, werden auf den Seiten 24 und 25 unmissverständlich auch einem Laien beantwort.   Die gesamte SpielVwV ist hier zu finden: [URL]http://www.uavd.de/Server/Schreiben/SpielVwV_Stand_29.05.06BMWi.pdf[/U
RL]   Bevor noch weitere Kosten produziert werden, am besten gleich dem RA weiterleiten!

Es grüßt der UAVD. e.V

[url=http://www.uavd.de]www.uavd.de[/url]



Gepostet am 15.07.2006 um 10:01 von:
Benutzer: UAVD ev
Der Original-Beitrag :
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