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» 2011-10-27 Neuregelung Glücksspielstaatsvertrag und Europa zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen «

 Moin   aus fernen Landen....

Nun steht also die Entscheidung an.

Fachlich kompetente Personen haben auch den neuesten Entwurf
zur Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages der fünfzehn Bundesländer in ihrem schriftlichen Gutachten:

[B]Verfassungs- und unionsrechtliche Bewertung
des aktuellen Entwurfs des
Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags[/B]

zerpflückt.

[U]Kurzfassung:[/U]
Er taugt also nichts, der neue Entwurf. Es gibt ja das "böse gewerbliche Automatenspiel". Dieses ist bekanntlich durch die "neue" Spielverordnung 2006 total entfesselt worden.
Das Automatenspiel müsste man also total drosseln, um es mit den so "harmlosen Sportwetten" auf ein Niveau zu bringen. Das kann man aber nicht, weil....

Also ist der Weg ja ganz einfach:
Die Sportwetten müssen nur total entfesselt werden, und alles ist gut.

Wer das Gutachten nachlesen möchte, kann es [URL=http://corporate.betfair.com/~/media/Files/B/Betfair/pdf/20111024-stel
lungnahme-grzeszik.pdf]hier[/URL].

[U]Ach so:[/U]
Auftraggeber für das Gutachten ist wohl betfair....


Was mich allerdings erheblich irritiert hat ist die Tatsache, dass noch keiner der Rechtsgelehrten mal auf die

[COLOR=red][SIZE=20][B]europäischen Besonderheiten zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen [/B][/SIZE][/COLOR]

hingewiesen hat.

Der Glücksspielstaatsvertrag wird ja Wetten regulieren (wollen)...


Es geht also um den [B]Fernabsatz von Finanzdienstleistungen.[/B]

Das Europarecht legt Grundsätze für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen fest. Diese harmonisierten Grundsätze bieten den Verbrauchern (WETTERN) einen umfassenden Schutz bei der Aushandlung und beim Abschluss von Verträgen mit Anbietern, die in einem anderen Mitgliedsstaat niedergelassen sind.

Die Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. 09. 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher gilt für privatkundenorientierte Finanzdienstleistungen (hier: Zahlungsdienstleistung) die im Fernabsatz (z. B. per Internet) vertrieben werden; also auf eine Weise, die keine gleichzeitige materielle Anwesenheit der Vertragsparteien erfordert.

[U] Ein Detail:[/U]
Die Richtlinie räumt dem Verbraucher eine Bedenkzeit ein...
Der Anbieter ist daher verpflichtet, dem Verbraucher (WETTER) schriftlich oder auf einem Datenträger einen Entwurf des Vertrages zuzustellen, der alle Vertragsbedienungen enthält...
Die Bedenkzeit beträgt 14 Tage...
Der Verbraucher kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen...


[U]Mit anderen Worten:[/U]
Jede einzelne Sportwette stellt eine Zahlungsdienstleistung dar. Der Sachverhalt wird zum Problem, wenn sich der Wettanbieter nicht in D befindt.

Grüße



Gepostet am 26.10.2011 um 18:17 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=66464#post66464


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